Zulassungsvoraussetzungen
allgemeine Hochschulreife oder
- einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder
- abgeschlossene Berufsausbildung
Ausnahmen kann die Akademie bei außergewöhnlicher künstlerischer Begabung zulassen, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss.
Bewerbung
Die Bewerbung um einen Studienplatz besteht aus mehreren Komponenten, wobei mit der Mappe eingereichten Arbeiten die Basis für die Vorauswahl durch die Zulassungskommission bilden. Sie sollten die eigenen Interessen widerspiegeln und eine intensive Auseinandersetzung mit selbst gewählten Inhalten und Themen zeigen.
- Bewerbungsschreiben mit Angabe der gewünschten Fachrichtung
- Lebenslauf
- Beglaubigte Kopien der Zeugnisse und Vorbildungsnachweise
- zwei Passbilder
- Mappe mit mindestens 20 künstlerischen Arbeiten im Original. Digitale Werke können in digitaler Form (CD oder USB-Stick) eingereicht werden. Große, sperrige oder dreidimensionale Arbeiten bitte nicht im Original, sondern als Foto/Abbildung in der Mappe.
- unterschriebene Erklärung, dass die vorgelegten Arbeiten selbstständig angefertigt wurden
- Angaben darüber, ob die Bewerbungsunterlagen persönlich abgeholt oder auf dem Postweg zurückgesandt werden sollen
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen liegt keine wirksame Bewerbung vor. Für die eingereichten Bewerbungsunterlagen ist bei Verlust oder Beschädigung eine Haftung der Akademie ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen schicken Sie für alle Studiengänge an die Studierendenverwaltung:
Akademie der Bildenden Künste Nürnberg, Stichwort Bewerbung, Bingstraße 60, 90480 Nürnberg
Eignungsprüfung
Zur Eignungsprüfung (ca. Mitte Juli) werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, und die aufgrund ihrer eingereichten Arbeiten (Mappe) geeignet erscheinen. Sie besteht aus einer praktischen und einer mündlichen Prüfung.
Die praktische Prüfung besteht aus einer Prüfungsarbeit (4-8 Stunden, freie Komposition, bzw. fachbezogene Aufgabe in den Klassen Freie Kunst/ Gold- und Silberschmieden und Grafik-Design/ Visuelle Kommunikation).
Die mündliche Prüfung (ca. 10 Minuten) wird im Anschluss an die praktische Prüfung als Einzelprüfung durchgeführt und besteht aus einem Prüfungsgespräch über künstlerisch-fachliche Fragen.
Die Entscheidung über das Prüfungsergebnis wird von einer Kommission getroffen. Die Termine für die praktische und mündliche Prüfung werden den hierzu zugelassenen Studienbewerbern im Zulassungsbescheid, der nach der Vorauswahl versandt wird, mitgeteilt. Die Eignungsprüfung kann für dieselbe Fachrichtung nur einmal wiederholt werden.
Vorpraktikum
Das Vorpraktikum ist eine praktische Tätigkeit von mindestens acht Wochen oder Gesellenprüfung in einem einschlägigen Berufszweig, die vor Studienbeginn abgeleistet werden muss.