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| Kunst und OEffentlicher Raum | |
AUFNAHMEBEDINGUNGEN
Voraussetzung für den Aufbaustudiengang Kunst und öffentlicher Raum ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule der Architektur, Innenarchitektur oder der Stadt- und Landschaftsplanung an einer wissenschaftlichen Hochschule Fachhochschule oder ein erfolgreich abgeschlossenes künstlerisches Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule. Zudem muss die besondere künstlerische Begabung für den Studiengang bestehen die durch die Eignungsprüfung festgestellt wird (siehe Eignungsprüfung). DIE BEWERBUNG Bewerbungen müssen spätestens bis zum 15. Mai eines jeden Jahres bei der Akademie eingereicht werden. Ein kurz gefasstes Bewerbungsschreiben mit Angabe der gewünschten Fachrichtung BEWERBUNGSMAPPE Der Bewerbung muss eine Mappe mit ca. 20 – 30 eigenen künstlerischen Arbeiten beigelegt werden. Plastische Arbeiten können nur als Foto eingereicht werden. Rollen oder verglaste Bilder sind nicht zugelassen. EIGNUNGSPRÜFUNG Die Eignungsprüfung dient dazu, die künstlerische Begabung und die Eignung für das Studienfach festzustellen. Die Praktische Prüfung dauert einen Tag. Teil der Prüfung für Bewerber der Fachrichtung Kunst und öffentlicher Raum ist ein Entwurfsvorschlag für eine gestellte Aufgabe. Die mündliche Prüfung wird im Anschluss an die praktische Prüfung durchgeführt und besteht aus deinem Prüfungsgespräch über künstlerisch-fachliche Fragen, das etwa zehn Minuten dauert. EINSCHREIBUNG Nach bestandener Eignungsprüfung kann die Einschreibung erfolgen. eine Geburtsurkunde oder ein gültiger Personalausweis/Pass |
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| Letzte Aktualisierung: 10.01.2012 | |