KUNSTERZIEHUNG
 
AUFNAHMEBEDINGUNGEN

Voraussetzung für das Studium an der Akademie ist die besondere künstlerisch-kreative Begabung für die jeweilige Fachrichtung. Diese wird durch eine Eignungsprüfung festgestellt (siehe Eignungsprüfung).
Zudem wird für das Studium der Kunsterziehung für Gymnasien die allgemeine Hochschulreife oder eine für das Studium geeignete fachgebundene Hochschulreife benötigt.

Das Mindestalter für die Aufnahme des Studiums ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Das Höchstalter ist die Vollendung des 30. Lebensjahres.
Ausnahmen kann die Akademie nur bei außergewöhnlicher künstlerischer Begabung zulassen, die in der Eignungsprüfung nachgewiesen werden muss.

VORPRAKTIKUM

Vor dem Studium muss das Vorpraktikum abgeleistet werden. Dieses besteht aus einer mindestens 8-wöchigen praktischen Tätigkeit in einem geeigneten Berufszweig (siehe „Nähere Informationen“ am Ende der Seite). Wenn eine abgeschlossene handwerkliche bzw. künstlerische Ausbildung vorliegt kann das Vorpraktikum entfallen.

DIE BEWERBUNG

Bewerbungen müssen spätestens bis zum 15. Mai eines jeden Jahres bei der Akademie eingereicht werden. Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:

Ein kurz gefasstes Bewerbungsschreiben mit Angabe der gewünschten Fachrichtung
Einen Lebenslauf mit der schulischen und beruflichen Vorbildung
Beglaubigte Kopien der Vorbildungsnachweise
Ein Passbild jüngeren Datums
Die Bewerbungsmappe (siehe unten)
Eigenhändig unterschriebene Erklärung, dass der Bewerber die vorgelegten Arbeiten selbstständig angefertigt hat
Angaben darüber, ob die Bewerbungsunterlagen persönlich abgeholt oder auf dem Postweg zurückgesandt werden sollen.

BEWERBUNGSMAPPE

Der Bewerbung muss eine Mappe mit ca. 20 – 30 eigenen künstlerischen Arbeiten beigelegt werden. Plastische Arbeiten können nur als Foto eingereicht werden. Rollen oder verglaste Bilder sind nicht zugelassen.
Die Mappe dienst dazu, die künstlerische Eignung festzustellen und um eine Vorauswahl unter den Bewerbern treffen zu können, die dann zur Eignungsprüfung zugelassen werden (siehe Eignungsprüfung)
Die einzelnen Professoren bieten regelmäßig Mappenbesprechungen an. Informationen dazu finden Sie auf der Startseite unter News.

EIGNUNGSPRÜFUNG

Die Eignungsprüfung dient dazu, die künstlerische Begabung und die Eignung für das Studienfach festzustellen.
Zur Prüfung zugelassen werden Bewerber, die anhand ihrer eingereichten Arbeiten ausgewählt werden (siehe Bewerbungsmappe).
Die Prüfung besteht aus zwei Punkten:
der praktischen Prüfung
der mündlichen Prüfung

Die Praktische Prüfung dauert einen Tag. Teil der Prüfung für Bewerber der Fachrichtung Kunsterziehung ist eine freie Komposition (farbige oder grafische Technik).
Die mündliche Prüfung wird im Anschluss an die praktische Prüfung durchgeführt und besteht aus deinem Prüfungsgespräch über künstlerisch-fachliche Fragen, das etwa zehn Minuten dauert.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird schriftlich mitgeteilt.

EINSCHREIBUNG

Nach bestandener Eignungsprüfung kann die Einschreibung erfolgen.
Zur Einschreibung ist mitzubringen:

eine Geburtsurkunde oder ein gültiger Personalausweis/Pass
der Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung

Der Student kann den Professor, in dessen Klasse er einzutreten wünscht, frei wählen. Ein Klassenwechsel ist nur nach Ablauf der Probezeit jeweils zu Beginn eines Semesters möglich.

Nähere Informationen mit Praktikumsverzeichnis

 
 
Letzte Aktualisierung: 05.03.2009