Prüfungen werden zur Zeit in folgenden Fachrichtungen durchgeführt:
1. Aufbaustudiengang Kunst und öffentlicher Raum
Die Studiendauer beträgt 4 Semester. Eine Diplomprüfung bildet den qualifizierenden
Abschluss. Nach bestandener Diplomprüfung verleiht die Akademie
der Bildenden Künste in Nürnberg den akademischen Grad »Diplom postgrad.
der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg, Fachrichtung Kunst
und öffentlicher Raum«.
>>> Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Kunst und öffentlicher Raum 
2. Masterstudiengang Architektur und Stadtforschung
Vollzeit
Die Studiendauer beträgt 4 Semester (Regelstudienzeit) und beinhaltet die
für die Prüfung erforderliche Zeit. Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums
sowie die Prüfungen richten sich nach der Studien-/Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Architektur und Stadtforschung an der Akademie der Bildenden
Künste in Nürnberg vom 1. April 2010. Aufgrund der bestandenen
Masterprüfung für Studierende des Masterstudiengangs Architektur und
Stadtforschung wird der akademische Grad eines »Master of Arts« verliehen.
Teilzeit
Die Studiendauer beträgt 8 Semester (Regelstudienzeit) und beinhaltet die
für die Prüfung erforderliche Zeit. Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums
sowie die Prüfungen richten sich nach der Studien-/Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Architektur und Stadtforschung an der Akademie der Bildenden
Künste in Nürnberg vom 1. April 2010. Aufgrund der bestandenen
Masterprüfung für Studierende des Masterstudiengangs Architektur und
Stadtforschung wird der akademische Grad eines »Master of Arts« verliehen.
>>> Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur und Stadtforschung (Vollzeit) 
>>> Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur und Stadtforschung (Teilzeit) 
3. Kunsterziehung
Die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern kann frühestens nach dem achten Semester abgelegt werden. Über Anträge wegen einer Anrechnung von Studienzeiten, die an anderen Hochschulen absolviert worden sind, entscheidet die Außenstelle des Prüfungsamt beim Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus (zuständig für die Akademie: Uni Erlangen-Nürnberg, Halbmondstr. 6-8, 91054 Erlangen) nach Maßgabe der Prüfungsordnung (LPO I). Über die Anträge auf Anerkennung bereits abgeleisteter Schulpraktika entscheidet der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Mittelfranken - Praktikumsamt -, Löbleinstraße. 10, 90409 Nürnberg. Die Prüfungsordnung ist bei Max Schick GmbH, Druckerei und Verlag, Karl-Schmid-Str. 13, 81829 München erhältlich und/oder kann auch hier eingesehen werden.
Die Fachrichtung Kunst ist in Bayern ein Doppelfach. Das Studium eines Beifaches ist an der Akademie nicht möglich.
>>> Lehramtsprüfungsordnung I - LPO I
4. Grafik-Design
Derzeit noch Diplomstudiengang. Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester,
die Diplomvorprüfung wird am Ende des vierten Semesters abgelegt. Die Prüfungen
der Diplomprüfung sollen in der Regel am Ende des siebten Fachsemesters
abgelegt, die Diplomarbeit soll bis zum Ende des achten Fachsemesters
abgegeben werden. Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung wird der akademische
Grad „Diplom der Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg“ mit
Angabe der Fachrichtung vergeben.
>>> Diplomprüfungsordnung für Studenten des Studiengangs Grafik-Design 
5. Übrige Fachrichtungen
Für die übrigen Fachrichtungen [Bildende Kunst, Bildhauerei, Freie Kunst,
Freie Malerei, Gold- und Silberschmieden, Künstlerische Konzeptionen] bestehen
derzeit keine Studien- und Prüfungsordnungen. Das Studium dieser
Fachrichtungen dauert 10 Semester, in Ausnahmefällen bis 12 Semester. Nach
einem Studium von mindestens 8 Semestern erhält der Student bei seinem
Ausscheiden auf Antrag ein Zeugnis mit Beurteilung. Ein erfolgreiches Studium
setzt den Erwerb aller Klassenscheine für die Arbeit in der Klasse sowie
den Besuch von vier Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Kunstgeschichte,
davon mindestens eine Vorlesung, ein Proseminar und ein Hauptseminar voraus.
Besonders befähigten Studenten kann die Akademie auf Vorschlag ihres
Klassenprofessors die Bezeichnung »Meisterschüler« zuerkennen. |